AGB der Hundebetreuung Kern
AGB Hundebetreuung Kern
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Hundebetreuung Kern und dem/der Auftraggeber.
Sie gelten als verbindlich nach Auftragserteilung und für alle Folgeaufträge.
Vor dem Abschluss des Vertrages erfolgt ein Probespaziergang um den Hund kennen zu lernen.
Voraussetzung Ihres Hundes
• Gute Sozialverträglichkeit
• Gute Leinenführigkeit
• Gute Grunderziehung
• Frei von Ängsten und Aggressionen
Verpflichtungen vom Hundebesitzer
Ihr Hund ist bei Amicus registriert. Ihr Hund ist gesund, hat keine ansteckenden Krankheiten und ist geimpft. Sollte Ihr Hund krank sein oder von Parasiten befallen sein, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu informieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Hund in einem solchen Fall nicht betreuen können. Abgabe einer Kopie des Impfausweises an Hundebetreuung Kern am ersten Betreuungstag.
Haftung
Bei Entlaufen des Hundes, Verletzung, Krankheit, Tod übernimmt die Hundebetreuung Kern keine Haftung sowie Entschädigung. Für alle Schäden, welche der Hund an Gegenständen, Menschen und anderen Tieren zufügt, übernimmt der Besitzer die Haftung. Die Hundebetreuung Kern lehnt jegliche Haftung ab. Bei Verletzung des Hundes durch Selbstverschuldung muss der Besitzer für die anfallenden Kosten aufkommen
Verpflichtungen Hundebetreuung Kern
Die Hundebetreuung Kern betreut Ihren Hund während seines Aufenthaltes nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des Tierschutzgesetzes. Bei Verletzungen und Krankheit des Hundes werden die Besitzer sofort informiert. Wir bieten Familienanschluss. Boxen – und Zwingerhaltung lehnen wir ab. Wir garantieren 2 Spaziergänge pro Tag und eine angemessene Mittagsruhe. Es besteht eine Informationspflicht an alle Kunden bei grösseren Beissvorfällen, sowie eine Meldepflicht an das Bundesamt für Veterinärwesen bei starkem Fehlverhalten.
Versicherungen
Der Hundebesitzer verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit eingeschlossener Hundehaltung. Die Mindestdeckung beträgt dabei 1 Million Franken. Die Hundebetreuung Kern hat eine betriebliche Haftpflichtversicherung, welche Unfälle oder Sachschäden an Drittpersonen deckt, sofern die Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann
Betreuungsplatz
Es werden nur feste Betreuungsplätze angeboten – mind. 1x / Woche.
Abhol – und Bringzeiten
Die Hunde werden zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr abgeholt und Abends zwischen 16:00 Uhr und 17:00 nach Hause gebracht. Halbtageshunde werden zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr zurückgebracht.
Annulation
Die Abmeldung von der Halbtages - und oder Tagesbetreuung muss mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden (schriftlich). Ansonsten wird die Halbtages- und oder Tagesbetreuung zu 100% verrechnet. Ferienabwesenheit teilen Sie uns bitte mindestens 2 Monate im Voraus mit.
Annulation Ferienbetreuung
1 Monat vor Ferienbeginn werden 50% des vereinbarten Entgeltes verrechnet.
3 Wochen vor Ferienbeginn werden 70 % des vereinbarten Entgeltes verrechnet.
2 Wochen vor Ferienbeginn werden 100 % des vereinbarten Entgeltes verrechnet.
Verspätete Abholung bei Ferienbetreuung
Im Falle einer verspäteten Abholung des Hundes bei der Ferienbetreuung wird ein
Zuschlag von 50% auf den Tagessatz erhoben. Wenn der Hund nach 14 Tagen immer noch nicht abgeholt wurde, ist die Hundebetreuung Kern berechtigt, den Hund weiterzuvermitteln oder an ein Tierheim abzugeben.
Kosten
Die Monatsrechnung erfolgt jeweils per E-Mail. Wir bitten um Begleichung der Kosten via Banküberweisung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
Die Tarife auf der Homepage sind verbindlich, allfällige Änderungen werden den Kunden frühzeitig mitgeteilt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden folgende Mahngebühren erhoben:
· Mahnung -> CHF 20.00
· 2. Mahnung CHF 30.00.
· Bei Nichtbezahlung der 2. Mahnung wird die Betreibung eingeleitet
Kündigung
Eine schriftliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende jederzeit möglich. Das Betreuungsverhältnis kann nach Einhaltung der Kündigungsfrist von beiden Parteien aufgelöst werden.
Bei Gefährdung anderer Hunde oder Menschen kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Die Kosten für den Restbetrag während der Kündigungsfrist müssen auch bei einer fristlosen Kündigung bezahlt werden.
Medizinische Notfälle
Erkrankt Ihr Hund während der Betreuungszeit oder erleidet er in diesem Zeitraum
einen Unfall, so ist die Hundebetreuung Kern verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Hundebetreuung Kern informiert unverzüglich die Hundehalter. Im Notfall wendet sich die Hundebetreuung Kern an den Tierarzt (unten aufgelistet). Sollte ein Tierarztbesuch notwendig sein, werden die Kosten den Hundebesitzern in Rechnung gestellt.
Tierärzte der Hundepension Kern : Tierarztpraxis Zum Graf, Bubikon Tierarztpraxis Anima, Stäfa
Impfvorschriften
Folgende Impfungen sind notwendig
• Leptospirose
• Parvovirose
• Staupe
• Zwingerhusten
Wichtig ist auch, den Hund regelmässig zu entwurmen (natürlich oder chemisch). Ebenfalls ist es wichtig, ein Mittel gegen Flöhe und Zecken zu verwenden.
Läufigkeit
Wir nehmen keine läufigen Hündinnen.
Fotos Ihres Hundes
Gerne verschicke ich ab und zu Fotos der Hunde an die verschiedenen Hundebesitzer. Tolle Motive sind zum Beispiel, wenn gespielt wird, wenn wir die Natur entdecken, wenn im Bach geplanscht wird oder - wenn alle hundemüde vor sich hin dösen. Falls Sie nicht möchten, dass Fotos von Ihrem Hund geteilt werden, dann teilen Sie mir das bitte mit.
Ferien der Hundebetreuung Kern
Pro Kalenderjahr macht die Hundebetreuung Kern zwischen 6 - 8 Wochen Betriebsferien. In dieser Zeit betreuen wir keine Hunde. Die Daten werden Anfang des Jahres auf der Homepage aufgeschaltet (Agenda).
Anpassung der AGB
Die aktuellen geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit angepasst werden. Selbstverständlich werden Sie darüber informiert.
Mit Unterzeichnen dieser Betreuungsvereinbarung bestätigt der Hundebesitzer, dass er die ABG der Hundebetreuung Kern gelesen und akzeptiert hat.
______________________, den ____________________
Ort Datum
Hundebesitzer Hundebetreuung Kern
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1.1.2024